Für die umweltbewusste Entsorgung von Abfällen, die nicht über die Hausmülltonne oder die Wertstoffinseln entsorgt werden können, stehen den Bewohnern des Münchner Stadtteils Sendling vier städtische Wertstoffhöfe zur Verfügung. Diese Anlagen sind ein zentraler Bestandteil der Abfallwirtschaft in München und ermöglichen es den Sendlinger Haushalten, einen großen Teil ihrer Abfälle fachgerecht und ressourcenschonend zu trennen und dem Recycling zuzuführen.
Die Wertstoffhöfe in Sendling nehmen eine Vielzahl von Materialien entgegen. Dazu gehören typische Wertstoffe wie Altglas, Altpapier, Metalle und Elektroaltgeräte. Ebenso können sperrige Abfälle wie alte Möbel, Teppiche oder auch Bauschutt in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Für problematische Stoffe wie Farb- und Lackreste, Altöl oder Energiesparlampen stehen gesonderte Sammelstellen bereit. Die genaue Liste der angenommenen Materialien ist einheitlich für alle Münchner Recyclinghöfe.
Wertstoffhöfe in Sendling
Die vier Standorte sind strategisch im Stadtteil verteilt, um eine gute Erreichbarkeit für alle Anwohner zu gewährleisten. Sie befinden sich in Sendling, Sendling-Westpark und Untersendling. Aufgrund der urbanen Lage und des begrenzten Platzes kann es an den Standorten, insbesondere an Samstagen, zu längeren Wartezeiten kommen. Sendlinger Bürgerinnen und Bürger wird empfohlen, wenn möglich, die werktäglichen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Nutzung der Höfe ist für Privathaushalte aus München grundsätzlich kostenfrei, es gelten jedoch Mengenbegrenzungen pro Anlieferung.
Tipps für Ihren Besuch
Vor dem Besuch sollte eine grobe Trennung der mitgebrachten Abfälle im Fahrzeug erfolgen, um den Anliefervorgang zu beschleunigen. Es ist ratsam, den Personalausweis mitzuführen, da dieser als Nachweis des Münchner Wohnsitzes dienen kann. Die aktuellen Öffnungszeiten der einzelnen Wertstoffhöfe, die sich saisonal ändern können, sollten vorab auf der Website der Stadt München (AWISTA) überprüft werden. Für die Anlieferung mit größeren Transportern oder bei gewerblichen Mengen können gesonderte Regelungen oder Gebühren anfallen.